ADVENT, ADVENT, EIN LICHTLEIN BRENNT...

123rf.com | Bild 4484083 von linielux
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Es ist eine der schönsten Zeiten im Jahr – besonders für Kinder.  So wundervoll die Weihnachtszeit auch ist, so groß ist das Risiko von Verbrühungen und Verbrennungen vorrangig für Kinder. Gerade Säuglinge und Kleinkinder können die Gefahren des toll leuchtenden Adventskranzes oder der dampfenden Tasse Punsch nicht einschätzen. 


Artikel von Lena Glöckner



Um das Risiko zu minimieren und sicherer durch die Adventszeit mit Kindern zu kommen, kann man einiges präventiv tun: Wer alternativ zu Gas und Öl mit Holz heizt, liebt die Atmosphäre von knisternden Scheiten im Ofen. Diese Flammen sind auch für Kinder faszinierend, jedoch ist ihnen das Risiko nicht bewusst. Klären Sie ihre Kinder schon frühzeitig über diese Gefahr auf und ziehen eine nicht zu überschreitende Grenze zum Ofen. Bei kleineren Kindern ist ein Ofenschutzgitter eine sinnvolle Anschaffung. 

Der Adventskranz leuchtet, das Teelicht in der Duftlampe flackert so schön und die rote Kerze auf der Fensterbank verströmt einen tollen Weihnachtsduft. Damit werden viele Sinne angeregt und es steigt bei Kindern natürlich das Interesse dafür. Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen und löschen die Flamme, wenn Sie aus dem Zimmer oder aus dem Haus gehen. Stellen Sie Kerzen immer außer Reichweite von kleinen Kindern auf! Auch Teelichte bergen Gefahren, da sie Textilien entzünden können. Kerzen sind kein Spielzeug und das Spielen mit Kerzenwachs sollte für Kinder nicht erlaubt sein. Kontrollieren Sie regelmäßig die Rauchmelder innerhalb der Wohnung, so können Sie frühzeitig gewarnt werden, wenn sich etwas entzündet hat!

Vorsicht vor Backofen und Herd. Die neuen Backöfen haben eine Wärme isolierende Tür, sodass die Plätzchen beim hochbacken von außen ohne Gefahr beobachtet werden können. Jedoch sind viele Großelternhaushalte noch mit älteren Modellen ausgestattet, bei denen die Backofentür sehr heiß wird. 

 

Kindern ist es nicht klar, dass wenn man ein Gefäß kippt, der Inhalt herausfließen kann. Dieser Unfallmechanismus ist der häufigste bei Kleinkindern und geht mit zum Teil schweren Verbrühungen einher. Ob es der kochende Spaghettitopf oben auf dem Herd oder die Tasse frischer Kaffee am Frühstückstisch ist, die Neugier der Kinder, den Inhalt zu entdecken, ist groß. 

 

Verbrühung oder Verbrennung?

Durch Flammen, Strahlung (zum Beispiel UV-Strahlung) oder heiße Gegenstände entstehen Verbrennungen. Verbrühungen hingegen entstehen durch heiße Flüssigkeiten. Die Einteilung erfolgt nach Verbrennungsgraden:

  1. Grad: Die Haut ist heiß, rot und geschwollen. Oft wird ein brennender, ziehender Schmerz verspürt.
  2. Grad: Hierbei kommt es zur Hautrötung, starker Schwellung und Blasenbildung. Es liegt eine oberflächliche Zerstörung der Haut vor, die oft starke Schmerzen verursacht. Gerade der Kontakt mit heißen Gegenständen oder heißem Fett führt immer zu zweitgradigen Verbrennungen.
  3. Grad: Diese Verbrennung betrifft alle drei Hautschichten und geht meist mit weniger Schmerzen einher, da die Nervenenden zerstört werden. Die Wunde ist weißlich und trocken. 
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Viele Eltern fragen, was sie bei einer Verbrennung oder Verbrühung tun müssen!

Das Wichtigste ist - Versuchen Sie nicht in Panik zu geraten.  Kleine Verbrennungen (kleiner als die Handfläche des Kindes) kann man für ca. 5-10 min handwarm (ca. 20°C) mit Leitungswasser kühlen. Vorsicht, nehmen Sie nicht zu kaltes Wasser, auf keinen Fall Eiswasser und achten Sie darauf, dass das Kind nicht unterkühlt. Bei Verbrennungen am Körperstamm oder großflächigen Verbrennungen empfehle ich direkt den Notruf 112 zu wählen und nicht zu kühlen. Betroffene Kleidung sollte unbedingt  entfernen (falls möglich). 

 

Wunden locker mit einem sterilen Verbandtuch abdecken. Am besten geeignet sind sogenannte Verbandtücher mit Aluminiumbedampfung (Aluderm), die nicht mit der Wunde verkleben. Im Zweifel sollten Sie immer einen Arzt aufsuchen.

 

Verbrennungen/ Verbrühungen 1. Grades können Sie mit Wund- und Brandsalbe aus der Apotheke behandeln.

 

Höhergradige Verbrennungen sollten nicht ohne ärztliche Rücksprache behandelt werden. Wegen der Infektionsgefahr dürfen Brandblasen nicht aufgestochen werden.  Keinesfalls sollten sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder, Öle oder dergleichen auf die Brandwunden aufgetragen werden. 

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine fröhliche und verletzungsfreie Adventszeit!

Artikel von Lena Glöckner:

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